Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 06.2017

1. Vertragspartner

Vertragspartner für Aufträge ist:
KÖTTERCONCEPT Markus Kötter, Westenfeld 50, 31604 Raddestorf

2. Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags-, Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von KÖTTERCONCEPT durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von KÖTTERCONCEPT durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Veröffentlichung im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte.

Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass KÖTTERCONCEPT diese schriftlich anerkennt.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von KÖTTERCONCEPT.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Nutzung von KÖTTERCONCEPT Diensten kommt durch mündliche Unterredung, samt schriftlichem Angebot danach oder Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen schriftlichen Auftrag unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Formulars und seiner Annahme seitens KÖTTERCONCEPT durch Gegenzeichnung oder Bestätigung zustande.

4. Vertragsgegenstand

KÖTTERCONCEPT erbringt Foto/Video-, Design-, Programmier-, Beratungs- und/oder Internetdienstleistungen und/oder erstellt hieraus diverse Multimedia-/Printprodukte („Produkte“).

5. Pflichten und Obliegenheiten der Vertragspartner

Der Auftraggeber übergibt KÖTTERCONCEPT rechtzeitig das für die Vertragsdurchführung benötigte Material, insbesondere Texte, Daten, Illustrationen, Graphiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, KÖTTERCONCEPT die für den Auftrag benötigten Daten auf einem Datenträger, per E-Mail oder per Downloadlink zu übergeben. Wird weiteres Material benötigt, gilt der Arbeitsstundensatz lt. jeweils gültiger KÖTTERCONCEPT-Preisliste als vereinbart.

KÖTTERCONCEPT ist von seiner Leistungspflicht befreit, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung und anschließender Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Zusätzlich kann KÖTTERCONCEPT seine bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
Bei einer Verzögerung, die vom Auftraggeber verschuldet wird, ist KÖTTERCONCEPT berechtigt seine Zeitplanung neu zu gestalten.

Für die Prüfung und Ausarbeitung von Nachtragsangeboten seitens des Auftraggebers kann KÖTTERCONCEPT, gemäß der geltenden Stundensätze, eine Vergütung in Rechnung stellen.

KÖTTERCONCEPT wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte, (zugekaufte Designer, Fotografen, Videografen, Drohnen-Piloten) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Werkauffassung, die Auswahl der Modelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten technischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

6. Auftragsproduktionen

Soweit KÖTTERCONCEPT Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die KÖTTERCONCEPT nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

KÖTTERCONCEPT ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag zu geben.

Sind KÖTTERCONCEPT innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Arbeiten als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Vereinbarungen für Foto-/Filmproduktionen: Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von KÖTTERCONCEPT erstelltes Bildmaterial um Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) handelt.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zu fotografierenden Örtlichkeiten zum vereinbarten Termin fotofertig zur Verfügung zu stellen. Bei Wartezeiten von mehr als 45 Minuten fallen die üblichen Fotografen-Stundensätze an. Diese können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

7. Nutzungsrechte von (Bild-)Material

Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur vereinbarten Verwendung.

Ausschließliche Nutzungsrechte, zeitliche und räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen bedingen einen Aufschlag auf den jeweiligen Preis und müssen bei Auftragserteilung gesondert vereinbart werden.

Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die vereinbarte Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Auftraggebern angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von KÖTTERCONCEPT. Das gilt insbesondere für:

  • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
  • jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung der gelieferten Arbeiten,
  • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Daten auf Datenträgern,
  • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven,
  • die Weitergabe des digitalisierten Materials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Kopien geeignet sind.
  • Jede nachträgliche Veränderung des Materials/Produkts, bei Software z. B. durch Dekompilieren, das Aufspalten des Produkts und/oder Einbinden in andere Produkte, bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von KÖTTERCONCEPT gestattet.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

KÖTTERCONCEPT bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, sein Material zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von KÖTTERCONCEPT vorgegebenen Urhebervermerks.

8. Honorare, Vergütung und Zahlungsbedingungen

Für den Umfang der Vergütung sind die schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien maßgeblich sowie die gesonderte Preisliste/Preisangaben auf der KÖTTERCONCEPT-Webseite maßgeblich.

Die im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen (Autorenkorrekturen) gehen zu dessen Lasten. Dies ist auch dann, wenn Änderungen nach Abnahme des Werkes durch Dritte Personen verlangt werden.

Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrages aus welchen Gründen auch immer Abstand, so steht KÖTTERCONCEPT mangels abweichender Vereinbarungen die Hälfte des vereinbarten Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Kosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z. B. aus Wettergründen, höherer Gewalt etc.) ist ein, dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar samt sonstigen Kosten zu vergüten.
Einmalleistungen werden wie folgt in Rechnung gestellt: Nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggebern, spätestens jedoch eine Woche nach Übergabe/Aussendung eines Downloadlinks, wird die Rechnung unter Berücksichtigung des Zahlungszieles fällig.

Erfolgt keine Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werkes durch den Auftraggebern bzw. Auftraggeber, wird das gesamte, zur Abnahme ausgelieferte Werk fällig.

Das Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% zu verzinsen, zudem ist in diesem Fall KÖTTERCONCEPT von weiterer Leistungserbringung befreit.

Vereinbarungen für Fotoarbeiten: Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist bezüglich von Bildmaterial kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Das Honorar gilt nur für die vereinbarte Nutzung der geleisteten Arbeiten zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebern.
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird

9. Rückgabe von Bildmaterial (Originale/Unikate)

Das Bildmaterial (Original-Dias/ Negative/ Unikate) ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden. Die Rücksendung des Bildmaterials (Original-Dias/ Negative/ Unikate) erfolgt durch den Auftraggebern auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Auftraggeber trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei KÖTTERCONCEPT.

Davon ausgenommen sind Vereinbarungen, wo der Auftraggeber das zeitliche und räumliche Exklusivrecht erhalten hat und somit die Originale behalten darf. Urheber bleibt aber in jedem Fall KÖTTERCONCEPT. Ebenso darf KÖTTERCONCEPT das Bildmaterial für unbegrenzte Zeit als Eigenwerbung nutzen. Hierbei ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen von KÖTTERCONCEPT die Originale für Eigenwerbungszwecke kurzzeitig herauszugeben.
Elektronisch, auf Datenträger oder per Datenübertragung überlassene Arbeiten, brauchen generell nicht zurückgesandt zu werden. Das vereinbarte Nutzungsrecht bleibt davon aber unberührt.

Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Bei eingeräumten Exklusivrechten sind die überlassenen Daten vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen zu sichern und zu archivieren. KÖTTERCONCEPT haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

10. Vertragsstrafe, Schadensersatz

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von KÖTTERCONCEPT erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk bzw. Verlinkung ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

11. Gewährleistung und Haftung

KÖTTERCONCEPT trägt die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und technische Brauchbarkeit ihrer Lieferungen und Leistungen bei Auslieferung im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibungen und dieser AGB.

Für Produkte und Dienstleistungen Dritter gelten deren Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen. Sind die von KÖTTERCONCEPT erbrachten Lieferungen und Leistungen mangelhaft, ist dies sofort nach Bekanntwerden, anzuzeigen. Erst wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben werden kann, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Wandlung des Vertrages oder Minderung des Preises zu verlangen.

KÖTTERCONCEPT haftet im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden die durch höhere Gewalt erfolgen können. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für alle von ihm, unter Verwendung des Foto-/Film- und Datenmaterials, geschaffenen Werke und Auswertungen.

Eine über die gesetzliche Nacherfüllungspflicht hinausgehende Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern KÖTTERCONCEPT nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

Soweit der Auftraggeber Bilder, Texte, Musik oder andere Daten zur Herstellung eines Produktes liefert oder er den Auftragnehmer mit Beschaffung und Verwendung konkreter Daten (z. B. Logos) beauftragt, trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass er zur Verwendung der Daten berechtigt ist. KÖTTERCONCEPT schuldet hier keine rechtliche Prüfung.

Es obliegt dem Auftraggeber, eine ihm vorgelegte Vorschauversion darauf zu prüfen, dass Rechte Dritter nicht verletzt sind (z.B. Bildrechte von Mitarbeitern/Auftraggebern des Auftraggebers, Urheber-/Markenrechte). Mit seiner Billigung versichert der Auftraggeber, das Einverständnis der betroffenen Rechteinhaber eingeholt zu haben und stellt KÖTTERCONCEPT von jeglicher Haftung diesbezüglich frei. Die Billigung gilt auch als erteilt, wenn der Auftraggeber auf eine angemessene Prüfungsfrist schweigt.

Im Fall offensichtlicher Rechtsverstöße kann KÖTTERCONCEPT außerordentlich kündigen oder vom Vertrag zurücktreten

Vereinbarungen für Fotoarbeiten: KÖTTERCONCEPT übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von im Auftrag hergestellten Werken (Daten, Bänder, Diapositive, Negativmaterial, etc.) haftet KÖTTERCONCEPT- gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter beschränkt; für Dritte (Labors, etc.) haftet KÖTTERCONCEPT ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei der Auswahl, sofern die Auswahl der Dritten Personen durch KÖTTERCONCEPT getroffen wurde. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederherstellung des eigenen Werkes, sofern und soweit dies möglich ist, beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. KÖTTERCONCEPT haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltskosten sowie für Drittkosten (Gerätemieten, Modelle, Assistenten und sonstiges Personal, etc.) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. 14 Tage nach Übersendung des Downloadlinks mit dem Werk übernimmt KÖTTERCONCEPT keine Datensicherung mehr. Bei Verlust der Daten haftet dann der Auftraggeber. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Verantwortung von KÖTTERCONCEPT liegen, wie z.B. die Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, etc.

12. Geheimhaltung, Datenschutz bei Auftragsdaten, Webseiten oder Printwerbung

Die vom Auftraggeber an KÖTTERCONCEPT übergebenen Informationen gelten als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich KÖTTERCONCEPT Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist KÖTTERCONCEPT berechtigt, die Auftragsdaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

13. Fristen

KÖTTERCONCEPT ist bemüht, den Auftrag des Auftraggebers schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haften wir nicht für Verluste, die dem Auftraggebern durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat KÖTTERCONCEPT eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die KÖTTERCONCEPT die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. KÖTTERCONCEPT ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

14. Sondervereinbarungen für Webseiten

Webdesign/Programmierung, Einsatz von Content-Management-Systemen – KÖTTERCONCEPT erstellt seine Produkte so, dass sie bei Lieferung unter den verbreitetsten Systemkonfigurationen verwendbar sind, kann aber ihre Funktion nicht für zukünftige Systemkonfigurationen gewährleisten. Unter unterschiedlichen Systemkonfigurationen kann das Erscheinungsbild eines Produktes unterschiedlich ausfallen. Dieser Effekt ist unvermeidlich und stellt keinen Mangel dar. KÖTTERCONCEPT verpflichtet sich, ausschließlich zur Optimierung für ein Projekt unter Windows, in der jeweils aktuellen Version. Auf den Webseiten integrierte Funktionen und verwendete Rechtstexte entsprechen dem rechtlichen Stand am Tag der Übergabe und sind, sofern kein Wartungsvertrag mit KÖTTERCONCEPT besteht, von Auftraggeber eigenständig auf Richtigkeit zu überprüfen und abzuändern.

Übertragung der Daten auf den Webserver – KÖTTERCONCEPT haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Auftraggebers ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Auftraggeber nach Abschluss überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch KÖTTERCONCEPT ausgeschlossen. Falls der Auftraggeber bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem Hosting-Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z. B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. KÖTTERCONCEPT ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.

Abnahme der Webseiten – Der Auftraggeber hat sich bei Erhalt der Webseite davon zu überzeugen, dass die von KÖTTERCONCEPT gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Mit der Genehmigung von Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, insoweit haftet KÖTTERCONCEPT nicht. Ebenso wenig haftet KÖTTERCONCEPT für die Funktion und dauerhafte Erreichbarkeit von Diensten und Funktion von verwendeten Plugins/Programmcodes Dritter.

Beanstandungen von Webseiten – Beanstandungen bzw. Mängel sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Übergabe oder Veröffentlichung der Arbeit schriftlich bei KÖTTERCONCEPT geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist von vierzehn Tagen gilt die Arbeit als mangelfrei abgenommen.

Wartung von Webseiten – Wird vom Auftraggeber ein Wartungsvertrag mit KÖTTERCONCEPT abgeschlossen, werden die Seiten des Auftraggebers in den vereinbarten Zeiträumen kontrolliert und aktualisiert sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen beseitigt. Der Auftraggeber ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Auftraggeber selbst sind – sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen – jederzeit möglich. Sie bedürfen jedoch einer Mitteilung an KÖTTERCONCEPT.

15. Sondervereinbarungen für Dienstleistungen Dritter

Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen – Für alle Punkte, die die Vermittlung und Betrieb von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen/beinhalten, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters/Providers.

Anmeldung bei Suchmaschinen, Webportalen, Social-Media – Die Anmeldung durch KÖTTERCONCEPT erfolgt nach dem jeweiligen Stand des Wissens und der Technik am Tage der Anmeldung. Wir übernehmen keine Garantie für die Wirksamkeit der Maßnahmen durch die Anmeldung/Nutzung.

Google-Dienste – KÖTTERCONCEPT nutzt für seine Leistungserbringung teilweise öffentlich zugängliche Google-Webdienste. KÖTTERCONCEPT haftet jedoch nicht für

  • die dauerhafte Bereitstellung einzelner Google-Dienste,
  • die kostenlose Bereitstellung/Preisstruktur dieser Dienste,
  • Qualität, Verfügbarkeit, Geschwindigkeit und Erreichbarkeit der Dienste,
  • Darstellung und Positionierung der eingestellten Bilddateien sowie die Position innerhalb der Ergebnislisten
  • sowie für finanzielle Schäden durch die Nichterreichbarkeit bzw. Einstellung der Dienste.

KÖTTERCONCEPT ist kein Google Vertragspartner, handelt nicht im Auftrag von, oder im Namen von Google und übernimmt keinen Support für Schäden bzw. Störungen.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nienburg (Weser), sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

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